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Qualitätssicherung

 

 

 

 

  • Prüfung (Dichtheitsprüfung, Reinigung und optische inspektion) von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß §61a LWG NRW.
    -
    Einschl. Bescheinigung bei erfolgreicher Prüfung zur Vorlage bei
    der zuständigen Behörde.
     

 

  • Überprüfung gem. § 66 BauO NRW von neu errichteten oder geänderten Abwasseranlagen, wie z. B. Kanalhausanschlüssen
     

 

  • Ausarbeiten von schriftlichen Verfahrensanweisungen
     

 

  • Erstellen und Nachhalten von Baustellendokumentationen, einschl. Entwurf
     

 

  • Entwicklung und Programmierung computergestützter Protokollierungs- und Dokumentationssoftware für grabenlose Kanalsanierungs- und Instandhaltungsverfahren
     

 

 

 

 

 

 

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