Qualitätssicherung
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- Prüfung (Dichtheitsprüfung, Reinigung und optische inspektion) von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß §61a LWG NRW.
-Einschl. Bescheinigung bei erfolgreicher Prüfung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
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- Überprüfung gem. § 66 BauO NRW von neu errichteten oder geänderten Abwasseranlagen, wie z. B. Kanalhausanschlüssen
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- Ausarbeiten von schriftlichen Verfahrensanweisungen
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- Erstellen und Nachhalten von Baustellendokumentationen, einschl. Entwurf
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- Entwicklung und Programmierung computergestützter Protokollierungs- und Dokumentationssoftware für grabenlose Kanalsanierungs- und Instandhaltungsverfahren
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