Aktuelle Informationen, was Sie zur Zeit zum Thema
Dichtheitsprüfung / Funktionsprüfung
wissen müssen, finden Sie hier -hier klicken-


        Seit dem Jahr 2006 führen wir Dichtheitsprüfungen u. a. nach §61a LWG NRW und §66 LBA
        NRW von Grundstücksentwässerungsanlagen mit modernster Messtechnik durch.

        Als
        zertifizierter Sachkundiger sind wir in allen Städten Nordrhein- Westfalens für die
        Durchführung der Dichtheitsprüfung zugelassen.
        Neben den Haupteinsatzgebieten in Minden, Porta Westfalica, Petershagen, Bad Oeynhausen
        und Hille, prüfen wir beispielsweise auch in Bielefeld und Paderborn Rohrleitungen, Schächte,
        Pumpenschächte, Druckrohrleitungen, Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen auf Dichtheit.

        Dazu führen wir auch in Niedersachsen in vielen Städten und Gemeinden (z.B. in Uchte,
        Seggebruch, Hameln) Dichtheitsprüfungen z.B. als Neubauabnahmen durch.

        Im Vorfeld einer geplanten Dichtheitsprüfung bieten wir Ihnen folgenden kostenlosen Service an:

        • Unser kostenloser Erstcheck
        • Prüfung vorhandener Planunterlagen
        • Besichtigung der Entwässerungsanlagen und Festlegen des tiefsten
          Entwässerungspunktes im Gebäude.
        • Begutachtung vorhandener Revisionsschächte.
        • Ermittlung des erforderlichen Prüfungsumfangs.
        • Beratung, ob und wenn ja welche Prüfmethode sinnvoll ist oder ggf. zunächst
          Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollten.

        Die von uns angebotenen Prüfverfahren umfassen:

          - Wasserfüllstandsmessungen

          - Luftüberdruckprüfungen

          - Optische Inspektionen mit abbbiegefähigem Kamerasystem

        Die Prüfungen erfolgen dabei je nach anzuwendender Prüfvorschrift nach DIN EN 1610,
        DWA A 139, nach DWA M 143-6 oder DIN 1986 Teil 30

        Geprüft werden können bestehende Leitungsnetze genauso wie neu verlegte Rohre und
        Schächte.

        Neben der optischen Inspektion des gesamten Entwässerungssystems als Nachweis für die
        Dichtheit gemäß DIN 1986, Teil 30, bieten wir auch eine Kanalkamerakontrolle als allgemeine
        Zustandskontrolle an.
        Diese Untersuchung erfolgt dann in der Regel in Leitungsabschnitten, die von
        Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächten aus erreicht werden können und dient
        hauptsächlich dazu, einen allgemeinen Überblick über die Funktionsfähigkeit und die
        Bausubstanz der Rohrleitung zu erhalten.

        Selbstverständlich gehört zu der eigentlichen Kamerainspektion, eine vorhergehende
        Wasserhochdruckreinigung der Leitungen.

        Sämtliche Arbeiten werden protokolliert und von jeder TV- Inspektion erhält der Kunde eine
        Video- CD oder DVD ausgeliefert.

        Über das Prüfergebnis erhält der Auftraggeber außerdem eine zugelassene, qualifizierte
        Bescheinigung zur Vorlage bei der jeweiligen Kommune/Behörde.
         

        Unsere Leistungen im Überblick

        • Prüfung nach DIN EN 1610, DWA A 139 und ATV M 143- 6, DIN 1986,
          Teil 30 als Wasserfüllstands- oder Luftüberdruckmessung von:

             > bestehenden Leitungen und Schächten
             > Kanalneubauten
             > Sanierten und Teilerneuerten Rohrsystemen
             > Hausanschluss- und Grundleitungen
        • Optische Inspektion als Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1986, Teil 30 mit abbiegefähriger Farbschwenkkopfkamera) und Leitungsortung unterirdischer Rohrsysteme.

 

        • Allgemeine Kanalzustandskontrolle mit Farbschwenkkopfkamera (einschl. Aufzeichnung)
        • Schadensanalyse und Schadensbewertung.
        • Kostenlose individuelle Erstberatung im Vorfeld von:

            > geplanten Dichtheitsprüfungen
            > Sanierungvorhaben
            > Erneuerungs- oder Neubauarbeiten
        • Erstellen von Entwässerungsanträgen und Entwässerungsanzeigen.
        • Konstruktion und Zeichnung von CAD- Lageplänen
          und Lageplanskizzen.
        • Beratung, Planung, Überwachung von
          Kanalbau- und -sanierungsmaßnahmen.

        Wir bieten Ihnen weiterhin folgende Leistungen rund um
        Ihre Grundstücksentwässerung an:

        • Rohr- und Kanalreinigung
          (mechanisch und mit Wasserhochdruck)
        • 24h Abflussnotdienst 365 Tage im Jahr
        • Verstopfungsbeseitigung
        • Hydrodynamisches Fräsen von Wurzeleinwüchsen im Kanal
        • Havariemanagement bei Überschwemmungen

        Praxis-Tip zum Prüfablauf

        Aufgrund unserer Erfahrung hat sich folgende Vorgehensweise in der Praxis vielfach bewährt:
        Im ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durch-
        geführt werden. Das eröffnet bei einem positiven Prüfergebnis die Möglichkeit, auf dem schnellsten
        und kostengünstigten Wege das Verfahren abzuschließen. Erst bei einem negativen Prüfergebnis
        erfolgt eine weitergehende Kamerabefahrung, um die Ursache der Undichtigkeit zu finden.

        Die TV-Inspektion sollte in diesen Fällen nach Möglichkeit gleich im Anschluss erfolgen, da das
        aufgestaute Wasser durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung beim Ablassen in der
        Grundleitung mitbringt. So kann unter günstigen Umständen auf eine zusätzliche Hochdruckreinigung
        verzichtet werden, die bei einer späteren Ausführung dann erforderlich wäre.

        Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten
        Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde
        kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und
        es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem
        Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für
        die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!

        Achtung vor Kanalhaien
        Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals
        eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote.
        Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt werden. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst
        durch die Inspektion verursacht.
        Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.

        Der Schutz vor Betrug -
        Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfehlen Polizei, Behörden und wir:

        • Lassen Sie sich alle Untersuchungsangebote schriftlich aushändigen.
        • Holen Sie zu jedem Angebot Vergleichsangebote ein!
        • Vereinbaren Sie vertraglich, dass festgestellte Schäden schriftlich und möglichst mit Fotos dokumentiert werden.
        • Wenn Sie einen Auftrag zur Kanaluntersuchung erteilen, erteilen Sie nicht gleichzeitig einen pauschalen Reparaturauftrag!
        • Holen Sie für die Reparatur ebenfalls Vergleichsangebote ein.
        • Schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab! Seriöse Unternehmen drängen Sie nicht zu einem Geschäfts- oder Vertragsabschlusss an der Haustür!
        • Wenn Sie Kosten senken wollen, verzichten Sie nicht auf die Rechnung oder auf die schriftliche Form von Vereinbarungen, sondern schließen Sie sich mit mehreren Grundstückseigentümern zu einer Auftragsgemeinschaft zusammen.
        • Fragen Sie vor Auftragserteilung bei der zuständigen Kammer, ob die anbietende Person auch wirklich sachkundig ist (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer sowie die Ingenieurkammer-Bau NRW). Oder Sie informieren sich auf der Sachkundigenliste des Landes NRW.

          Bedenken Sie auch, dass die Bestätigung der Dichtigkeit nur dann dem Gesetz genügt, wenn diese Bestätigung durch eine so genannte sachkundige Person erfolgt. Alle anderen Bestätigungen sind in diesem Zusammenhang wertlos.

          Der Dichtigkeitsnachweis muss erfolgen. Aber es besteht kein Grund zur Eile. Informieren Sie sich erst, holen Sie Vergleichsangebote ein und sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens über Ihr Vorhaben, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
           

        Gleiche Firma für Prüfung und Sanierung?
        Manche Unternehmen bieten Eigentümern sowohl die Dichtheitsprüfung als auch eine u.U. anschließend erforderliche Sanierung der Leitungen an. Wie unabhängig ein Sachkundiger bei einer solchen Verquickung, insbesondere bei der Auswahl des wirtschaftlichsten und/oder für Ihren Fall am besten geeigneten Verfahren ist, muss jeder selbst beurteilen.
        Nicht nur wir raten aber daher bei der Auswahl des Prüf- und ggf. Sanierungsunternehmens zu Besonnenheit und ggf. vorab zur Einholung einer zweiten Meinung, bzw. weiterer Angebote.

 

 

 

 

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