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Aktuelle Informationen, was Sie zur Zeit zum Thema Dichtheitsprüfung / Funktionsprüfung wissen müssen, finden Sie hier -hier klicken-
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Seit dem Jahr 2006 führen wir Dichtheitsprüfungen u. a. nach §61a LWG NRW und §66 LBA NRW von Grundstücksentwässerungsanlagen mit modernster Messtechnik durch.
Als zertifizierter Sachkundiger sind wir in allen Städten Nordrhein- Westfalens für die Durchführung der Dichtheitsprüfung zugelassen. Neben den Haupteinsatzgebieten in Minden, Porta Westfalica, Petershagen, Bad Oeynhausen und Hille, prüfen wir beispielsweise auch in Bielefeld und Paderborn Rohrleitungen, Schächte, Pumpenschächte, Druckrohrleitungen, Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen auf Dichtheit.
Dazu führen wir auch in Niedersachsen in vielen Städten und Gemeinden (z.B. in Uchte, Seggebruch, Hameln) Dichtheitsprüfungen z.B. als Neubauabnahmen durch.
Im Vorfeld einer geplanten Dichtheitsprüfung bieten wir Ihnen folgenden kostenlosen Service an:
- Unser kostenloser Erstcheck
- Prüfung vorhandener Planunterlagen
- Besichtigung der Entwässerungsanlagen und Festlegen des tiefsten
Entwässerungspunktes im Gebäude.
- Begutachtung vorhandener Revisionsschächte.
- Ermittlung des erforderlichen Prüfungsumfangs.
- Beratung, ob und wenn ja welche Prüfmethode sinnvoll ist oder ggf. zunächst
Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollten.
Die von uns angebotenen Prüfverfahren umfassen:
- Wasserfüllstandsmessungen
- Luftüberdruckprüfungen
- Optische Inspektionen mit abbbiegefähigem Kamerasystem
Die Prüfungen erfolgen dabei je nach anzuwendender Prüfvorschrift nach DIN EN 1610, DWA A 139, nach DWA M 143-6 oder DIN 1986 Teil 30
Geprüft werden können bestehende Leitungsnetze genauso wie neu verlegte Rohre und Schächte.
Neben der optischen Inspektion des gesamten Entwässerungssystems als Nachweis für die Dichtheit gemäß DIN 1986, Teil 30, bieten wir auch eine Kanalkamerakontrolle als allgemeine Zustandskontrolle an. Diese Untersuchung erfolgt dann in der Regel in Leitungsabschnitten, die von Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächten aus erreicht werden können und dient hauptsächlich dazu, einen allgemeinen Überblick über die Funktionsfähigkeit und die Bausubstanz der Rohrleitung zu erhalten.
Selbstverständlich gehört zu der eigentlichen Kamerainspektion, eine vorhergehende Wasserhochdruckreinigung der Leitungen.
Sämtliche Arbeiten werden protokolliert und von jeder TV- Inspektion erhält der Kunde eine Video- CD oder DVD ausgeliefert.
Über das Prüfergebnis erhält der Auftraggeber außerdem eine zugelassene, qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der jeweiligen Kommune/Behörde.
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- Prüfung nach DIN EN 1610, DWA A 139 und ATV M 143- 6, DIN 1986,
Teil 30 als Wasserfüllstands- oder Luftüberdruckmessung von:
> bestehenden Leitungen und Schächten > Kanalneubauten > Sanierten und Teilerneuerten Rohrsystemen > Hausanschluss- und Grundleitungen
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- Optische Inspektion als Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1986, Teil 30 mit abbiegefähriger Farbschwenkkopfkamera) und Leitungsortung unterirdischer Rohrsysteme.
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- Allgemeine Kanalzustandskontrolle mit Farbschwenkkopfkamera (einschl. Aufzeichnung)
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- Schadensanalyse und Schadensbewertung.
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- Kostenlose individuelle Erstberatung im Vorfeld von:
> geplanten Dichtheitsprüfungen > Sanierungvorhaben > Erneuerungs- oder Neubauarbeiten
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- Erstellen von Entwässerungsanträgen und Entwässerungsanzeigen.
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- Konstruktion und Zeichnung von CAD- Lageplänen
und Lageplanskizzen.
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- Beratung, Planung, Überwachung von
Kanalbau- und -sanierungsmaßnahmen.
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- Rohr- und Kanalreinigung
(mechanisch und mit Wasserhochdruck)
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- 24h Abflussnotdienst 365 Tage im Jahr
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- Hydrodynamisches Fräsen von Wurzeleinwüchsen im Kanal
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- Havariemanagement bei Überschwemmungen
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Praxis-Tip zum Prüfablauf
Aufgrund unserer Erfahrung hat sich folgende Vorgehensweise in der Praxis vielfach bewährt: Im ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durch- geführt werden. Das eröffnet bei einem positiven Prüfergebnis die Möglichkeit, auf dem schnellsten und kostengünstigten Wege das Verfahren abzuschließen. Erst bei einem negativen Prüfergebnis erfolgt eine weitergehende Kamerabefahrung, um die Ursache der Undichtigkeit zu finden.
Die TV-Inspektion sollte in diesen Fällen nach Möglichkeit gleich im Anschluss erfolgen, da das aufgestaute Wasser durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung beim Ablassen in der Grundleitung mitbringt. So kann unter günstigen Umständen auf eine zusätzliche Hochdruckreinigung verzichtet werden, die bei einer späteren Ausführung dann erforderlich wäre.
Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!
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Achtung vor Kanalhaien Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt werden. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst durch die Inspektion verursacht. Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.
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Gleiche Firma für Prüfung und Sanierung? Manche Unternehmen bieten Eigentümern sowohl die Dichtheitsprüfung als auch eine u.U. anschließend erforderliche Sanierung der Leitungen an. Wie unabhängig ein Sachkundiger bei einer solchen Verquickung, insbesondere bei der Auswahl des wirtschaftlichsten und/oder für Ihren Fall am besten geeigneten Verfahren ist, muss jeder selbst beurteilen. Nicht nur wir raten aber daher bei der Auswahl des Prüf- und ggf. Sanierungsunternehmens zu Besonnenheit und ggf. vorab zur Einholung einer zweiten Meinung, bzw. weiterer Angebote.
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